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Etiketten lesen

Kann Spuren enthalten

Ein Satz auf der Rückseite, und plötzlich stehst du im Laden und weißt nicht, ob du das Produkt in den Wagen legen sollst. Klick dich einmal hier durch. Danach liest du jede Verpackung anders.

Das Etikett, Stück für Stück

Auf einer Packung stehen zwei Angaben, die völlig verschiedene Dinge bedeuten. Tipp auf die markierten Stellen.

Hafer-Riegel Schoko75 g

Zutaten

Haferflocken (48 %), Datteln, , Kakaobutter, Kokosblütenzucker, , Salz.

Drei Stellen sind anklickbar

Die vierzehn, die genannt werden müssen

Diese Gruppen sind in der EU kennzeichnungspflichtig, auch bei loser Ware beim Bäcker, im Restaurant oder an der Salattheke. Dort darf die Auskunft auch mündlich kommen, wenn im Betrieb eine schriftliche Aufzeichnung vorliegt und ein gut sichtbarer Hinweis darauf aufmerksam macht. Tipp eine Gruppe an.

Warum auf einem pflanzlichen Produkt Milch stehen darf

Das verunsichert viele: Ein Produkt ist als pflanzlich ausgelobt, und unten steht trotzdem, dass es Spuren von Milch oder Ei enthalten kann.

Beides ist nicht verarbeitet worden. Der Hinweis bezieht sich allein auf die Produktion, also auf Anlagen, die auch andere Waren durchlaufen. An der Rezeptur ändert das nichts. Wer sich pflanzlich ernährt, kann solche Produkte essen. Wer eine bestätigte Milch- oder Eiallergie hat, entscheidet anders, und zwar aus einem völlig anderen Grund.

Die Zutatenliste sagt dir, was der Hersteller hineingegeben hat. Der Spurenhinweis sagt dir, was er nicht ausschließen kann.

Wie ernst musst du den Satz nehmen?

Das hängt nicht am Produkt, sondern an deiner Situation. Wähl die, die auf dich passt.

Wenn die vierzehn nicht reichen

Manche Menschen reagieren auf Lebensmittel, die gar nicht kennzeichnungspflichtig sind. Bei einer Birkenpollenallergie können das Apfel, Möhre, Kirsche oder bestimmte Sojaprodukte sein. Auch Koriander und andere Gewürze spielen bei pollenbedingten Reaktionen manchmal eine Rolle.

Diese Lebensmittel stehen nirgends fett gedruckt. Wer davon betroffen ist, kommt mit der eigenen Beschwerdegeschichte, der vollständigen Zutatenliste und einer gezielten Nachfrage weiter als mit dem Blick auf die Hervorhebung.

Fünf Schritte für deinen Einkauf

Klapp auf, was du gerade brauchst.

01Zuerst die Zutatenliste, dann alles andere

Was hervorgehoben ist, gehört zur Rezeptur. Der Spurenhinweis kommt danach und beschreibt nur eine mögliche Übertragung während der Herstellung. Diese Reihenfolge nimmt den meisten Verpackungen die Aufregung.

02Kenn deinen konkreten Auslöser

Eine Haselnussallergie heißt nicht, dass alle Nüsse gestrichen werden. Und eine Sensibilisierung gegen Soja ist kein Beleg dafür, dass Soja dir Beschwerden macht. Je genauer du deinen Auslöser kennst, desto größer bleibt deine Auswahl.

03Bewerte den Hinweis passend zu deiner Diagnose

Bei einer schweren, bestätigten Allergie ist die Rückfrage beim Hersteller sinnvoll. Bei einem bloßen Verdacht ist der erste Schritt die Abklärung, nicht der Verzicht.

04Frag konkret nach, nicht allgemein

Das gilt an der Theke, im Restaurant und bei Sammelbegriffen wie Gewürze oder Aromen. Die Frage nach deinem Auslöser bringt dir eine brauchbare Antwort. Die Frage nach Allergenen bringt dir oft ein Schulterzucken.

05Plane den Ersatz gleich mit

Fällt ein Lebensmittel tatsächlich weg, fällt auch das weg, was es geliefert hat. Für Soja kommen andere verträgliche Hülsenfrüchte, Vollkorngetreide oder Ölsaaten infrage. Nüsse lassen sich je nach Nährstoff über Saaten und pflanzliche Öle abbilden. Wer streicht, ohne zu ersetzen, verliert Eiweiß, Fettsäuren und Calcium gleich mit.

Diese Seite ersetzt keine ärztliche Abklärung. Diagnose, Werte und Medikamente gehören zu deiner Ärztin oder deinem Arzt. Was hier steht, hilft dir beim Lesen von Verpackungen und beim Nachfragen.

Grundlage Die Kennzeichnungspflicht für die vierzehn Allergengruppen regelt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011: Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c für die Angabe selbst, Artikel 21 für die Hervorhebung im Zutatenverzeichnis, Anhang II für die Liste der vierzehn Gruppen. Für unverpackte Ware in Deutschland gilt § 4 der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV). Der Spurenhinweis ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt eine freiwillige Angabe des Herstellers.

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Erstellt von Oliver Haas, Ernährungsberatung Oliver Haas